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Prüfung elektrischer Anlagen

Elektrische Anlagen müssen fachgerecht gewartet und in regelmäßigen Abständen einer fachgerechten Prüfung unterzogen werden.

 

Nur elektrische Anlagen, die fachgerecht gewartet und geprüft werden, bieten:

  • Betriebssicherheit
  • Personensicherheit
  • Sachsicherheit
  • Brandschadensicherheit.

 

Elektrische Anlagen – egal ob neu errichtet oder alt – verändern sich im normalen Betrieb kontinuierlich. Elektrotechnische Veränderungen können aktiv durch äußere Eingriffe herbeigeführt werden.

 

z.B. durch:

  • Schalt-
  • Steuervorgänge
  • kurzzeitige Überlastungen. 
Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel  4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700) 1 Jahr
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen  1 Monat auf Wirksamkeit
Fehlerstrom-, Differenzstromund Fehlerspannungs-Schutzschalter − in stationären Anlagen − in nichtstationären Anlagen 6 Monate arbeitstäglich auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung

 

        DGUV Vorschrift 3 beruft sich hierzu auf den VDE            mit im Wesentlichen zwei Normen:

 

  • DIN VDE 0105-100 enthält die allgemeinen Anforderungen für die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen. Sie findet Anwendung bei Niederspannungsanlagen bis 1000 Volt Wechselspannung und 1500 Volt Gleichspannung.

 

  • DIN VDE 0100-600 gilt für Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme einer elektrischen Anlage.
DGUV-Vorschrift-3.pdf
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