Elektrische Anlagen müssen fachgerecht gewartet und in regelmäßigen Abständen einer fachgerechten Prüfung unterzogen werden.
Nur elektrische Anlagen, die fachgerecht gewartet und geprüft werden, bieten:
Elektrische Anlagen – egal ob neu errichtet oder alt – verändern sich im normalen Betrieb kontinuierlich. Elektrotechnische Veränderungen können aktiv durch äußere Eingriffe herbeigeführt werden.
z.B. durch:
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand |
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | auf Wirksamkeit |
Fehlerstrom-, Differenzstromund Fehlerspannungs-Schutzschalter − in stationären Anlagen − in nichtstationären Anlagen | 6 Monate arbeitstäglich | auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung |
DGUV Vorschrift 3 beruft sich hierzu auf den VDE mit im Wesentlichen zwei Normen: